Anträge

31.10.2023 - Antrag Gewerbegebiet

Antrag

Der Magistrat stellt im Laufe des nächsten Jahres mögliche Entwicklungsziele für bestehende und potenzielle Gewerbeflächen im Stadtgebiet dar.

Er wird zudem beauftragt, die Möglichkeiten zu Revitalisierung bestehender Gewerbeflächen zu prüfen, ggfs. unter Hinzuziehung externen Sachverstands oder möglicher Förderprogramme.

Begründung:

Es ist unstrittig, dass die Stadt Lollar dringend weitere Gewerbeflächen braucht, um Unternehmen am Standort zu halten oder neue Unternehmen anzusiedeln. Das sorgt für gute Arbeitsplätze vor Ort und für Gewerbesteuereinnahmen für den defizitären städtischen Haushalt. Die Entwicklung von Flächen nimmt jedoch viel Zeit in Anspruch. Deshalb sollte ein langfristiger Plan verfolgt und kurzfristig auch auf die Möglichkeiten zur Revitalisierung und besseren Nutzung bestehender Flächen eingegangen werden. Hier ergeben sich möglicherweise Entwicklungspotenziale für diese bereits zur Verfügung stehenden Flächen.

31.10.2023 - Antrag Regenwassernutzung

Antrag

  1. Der Magistrat legt in Zusammenarbeit mit dem Zweckverband Lollar Staufenberg in Zukunft ein besonderes Augenmerk auf dezentrale Straßen- und Wegeentwässerungen. Bei Neubauten oder Sanierungen von z. B. Plätzen, Wegen und Straßen sollte Wasser möglichst über Mulden / Rigolen örtlich versickern.
  2. Bei zukünftigen Bauvorhaben oder Sanierungen sollte die Regenwassereinleitung in den Abwasserkanal begrenzt und eine lokale Versickerung priorisiert werden. Entsprechende Erwartungen sind dem Bauvorhabenträgern mitzuteilen. Wenn möglich sollten Bebauungspläne entsprechend formuliert werden.
  3. Die Verwaltung soll, in Zusammenarbeit mit dem Zweckverband Lollar Staufenberg prüfen, inwieweit monetäre Anreize, beispielsweise über die Gebührensatzung, für lokale Versickerung umgesetzt werden können.

Begründung:

Wie wir in Teilen Lollars im August selbst erleben mussten, können durch Starkregen große Schäden an Eigentum entstehen. Der Versiegelungsgrad und die Sättigung des Bodens bestimmen, wie viel Wasser noch aufgenommen werden kann. Das meiste Wasser wird durch Kanäle, Bäche und Flüsse abgeführt und kann bei einem entsprechenden Ereignis nicht mehr örtlich versickern.

Ein gezieltes Regenwassermanagement kann eine der vielen möglichen Lösungen sein. Dazu gehören nach Ansicht der SPD-Fraktion unter anderem eine Minimierung des Versiegelungsgrades, die Nutzung von wasserdurchlässigen Belägen, die Bewirtschaftung des Regenabflusses möglichst nah am Ort des Entstehens sowie eine Begrenzung des abzuleitenden Regenwassers auf ein "natürliches" Maß (sprich nicht mehr als vor der Versiegelung sowie gedrosselt).

Die drei durch die SPD genannten Maßnahmen sind als ein erster, grundlegender Aufschlag zu verstehen. Nach Ansicht der SPD-Fraktion sollten alle Bauvorhaben der öffentlichen und der privaten Hand darauf geprüft werden, wie möglichst viel Wasser lokal versickern kann. Besonders bei der Aufstellung neuer Bebauungspläne sollte dieser Aspekt in den Fokus gerückt werden.

31.10.2023 - Antrag Videoüberwachung

Antrag

Der Magistrat wird beauftragt zu überprüfen, wo die Möglichkeiten der Videoüberwachung im Bereich Spielplatz Schur, sowie an sonstigen Schwerpunkten die sich aus der polizeilichen Kriminalstatistik des Polizeipräsidiums Mittelhessen für die Stadt Lollar, sowie den Ergebnissen der Bürgerbefragung im Rahmen der Teilnahme am Landes Programm KOMPASS und weiterer Entscheidungshilfen ergeben.

Begründung:

Es gibt Straftaten im täglichen Leben, bei denen die Videoaufzeichnungen zur Identifizierung und Ergreifung des Täters führt. Jüngste Beispiele liefern Vorkommnisse in Berlin. Dort konnten die Täter rasch ermittelt werden. Auch in Mannheim wurden nachweisbare Erfolge gegen Straßenkriminalität verzeichnet. Zwar sind erfreulicherweise ähnlich extreme Straftaten in unserer Stadt noch nicht vorgefallen, aber es muss nicht erst etwas passieren bis etwas passiert. Natürlich werden mit der Installation von Videokameras nicht alle Straftaten verhindert. Aber die Existenz von Überwachungskameras kann auf potentielle Täter abschreckend wirken. Im Sinne des Erhalts einer lebenswerten und sicheren Stadt befürwortet die SPD-Fraktion die Installation dieser Kameras.

14.06.2023 - Finanzielle Unterstützung der 1250 Jahrfeier Salzböden

Antragstext:

  1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt im Haushalt 2024 werden 7500,- für die 1250- Jahrfeier des Stadtteils Salzböden eingestellt.
  2. Der Magistrat wird beauftragt die Details zur Verwendung der Mittel zusammen mit den Verantwortlichen Organisatoren zu klären (Analog den 750 Jahrfeiern von Odenhausen und Ruttershausen im Jahr 2005).

Begründung:

Das Ortsjubiläum und die damit verbundenen Festaktivitäten im Stadtteil Salzböden, die auf ehrenamtlichen Schultern geplant werden, sind zu begrüßen und zu unterstützen. Organisatorisch und ggf. personell liegt dies in der Verantwortung des Bürgermeisters. Eine finanzielle Unterstützung, wie es auch bei den 750 Jahrfeiern von Odenhausen und Ruttershausen war, liegt in unseren Händen. Aufgrund der Vorplanungen ist es Sinnvoll jetzt die Mittel zur Verfügung zu stellen, damit die Organisatoren damit planen und arbeiten können.

02.05.2023 - Sanierung "Alte Schule" Ruttershausen

Beschlussvorschlag

Der Magistrat wird beauftragt den Sanierungsbedarf der Alten Schule Ruttershausen zu ermitteln und mögliche Förderungen zur Sanierung (Beispielsweise durch die Gesellschaft Sozialer Wohnungsbau und Strukturförderung im Landkreis Gießen) zu eruieren und die Ergebnisse zur weiteren Beratung dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Umweltschutz, Naturschutz und Klimaschutz vorzulegen.

Begründung:

Das Gebäude bedarf einer Sanierung. Insbesondere die beiden Wohnungen sollen saniert und einer Nutzung durch Vermietung und/oder Vereinsnutzung zugeführt werden. Dies ist dann mit dem Ortsbeirat und den Vereinen, die die Wohnungsräume als Lager nutzen dann im Vorfeld abzuklären.

22.02.2023 - Fahrradladestationen

Beschlussvorschlag

  1. Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen, wo im Stadtgebiet Lollar in Zusammenarbeit mit potenziellen Betreibern Fahrrad-Servicestationen/Ladestationen installiert werden können und diese zu beschaffen. Die genauen Orte sind mit den Ortsbeiräten abzustimmen. Ziel soll es sein in jedem Stadtteil eine Ladestation zu errichten.
  2. Um den Betrieb (Wartung und Instandhaltung) und soziale Kontrolle zu gewährleisten, sucht die Stadt Lollar Kooperationspartner. Dazu tritt sie in Gespräche mit z. B. mit gewebetreibenden, der Wohnungswirtschaft, Vereinen und Institutionen ein.
  3. Es ist zu prüfen, ob Förderungen des Landes, des Bundes oder der EU dafür beantragt werden können.

01.11.2022 - Ein Baum für jedes Lollarer Baby

Beschlussvorschlag

Die Stadt Lollar stellt allen Familien für jedes neugeborene Kind einen Obstbaum (Apfel, Birne, Pflaume oder Kirsche) zum Einpflanzen kostenfrei zur Verfügung. Die Übergabe soll rechtzeitig zur Pflanzzeit nach Rücksprache mit den betreffenden Familien und sachkundigem Personal seitens der Stadt erfolgen. Die Einpflanzung kann nach Absprache im privaten Garten oder auf gemeindlichen Flächen durchgeführt werden.

Begründung

Neues Leben in der Gemeinde soll in Zukunft mit einem Baum begrüßt werden. Der heranwachsende Baum begleitet das Heranwachsen des Kindes und soll eine Wertschätzung der Stadt für Familien sein. Familien, die keinen Garten haben oder deren Garten zu klein für einen solchen Baum ist, sollen trotzdem nicht leer ausgehen und ihren Baum auf eine gemeindliche, für diesen Zweck bestimmte Fläche pflanzen können. Zur besseren Koordinierung könnte einmal jährlich eine entsprechende gemeinsame Pflanzaktion durchgeführt werden. Die Stadt Lollar setzt hierdurch ein Zeichen für Familienfreundlichkeit und leistet auch einen zusätzlichen Beitrag zum Naturschutz. Obstbäume liefern Nahrung für viele Bienen- und Insektenarten.

13.07.2022 - Wiedereinführung Freiwilliger Polizeidienst

Beschlussfassung

  1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, der Magistrat wird beauftragt, die Wiederaufnahme des Freiwilligen Polizeidienstes in Lollar umzusetzen und 6 Stellen anzumelden.
  2. Ein Vertreter des Polizeipräsidiums Mittelhessen, bzw. der "Schutzmann vor Ort", der für Lollar zuständig ist, soll das Modellprojekt "Freiwilliger Polizeidienst" den interessierten Parlamentariern und der Öffentlichkeit vorstellen. Insbesondere soll aufgezeigt werden, welche Einsatzmöglichkeiten bestehen, mit welchen Rechten diese ausgestattet sind, welche Leistung von städtischer Seite erbracht werden muss und über welche Qualifikationen die Polizeihelferinnen und Polizeihelfer verfügen müssen. Somit könnten dann nötige Mittel im zu beschließenden Nachtragshaushalt 2022 eingestellt werden.

Begründung

Das Land Hessen bietet seit dem Jahr 2000 das Modellprojekt "Freiwilliger Polizeidienst" an. Lollar war eine der ersten teilnehmenden Kommunen, hat das Projekt dann aber ruhen lassen. Der Auftrag "Präsenz zeigen – beobachten – melden" soll nun im Rahmen des KOMPASS Programms wieder aufgenommen werden. Ziel ist es, durch das Zeigen von Präsenz, das Beobachten und Melden von Vorfällen, sowie in damit verbundenen vorbeugenden Gesprächen mit den Bürgern, die Sicherheitslage zu verbessern.

Die allgemeine Sicherheit der Lollarer Bürgerinnen und Bürger, sowie ein damit verbundenes hohes objektives und subjektives Sicherheitsgefühl ist ein Kernanliegen kommunalpolitischen Handelns der Koalition und sicherlich aller Parteien in Lollar.

Die Situation in der Schur, aber auch an anderen markanten Punkten, insbesondere in der Kernstadt, fordern uns als politisch Verantwortliche zum Handeln auf.

Neben den Unterstützungsmaßnahmen, die bereits durch die Gemeinwesenarbeit laufen, bedarf es aus unserer Sicht aber auch einer klaren Haltung und ordnungsrechtlicher Handhabe gegen die jetzige Situation. Die Freiwilligen sollen im Auftrag der Polizei und der Stadt als Bindeglied zum Bürger im Rahmen ihrer Befugnisse Missstände aufnehmen und sie an die zuständigen Reviere weitergeben. So können sie zum Beispiel bei unrechtmäßiger Nutzung von Spielplätzen Platzverweise aussprechen und Personalien aufnehmen. Damit wird auf die aktuelle, nicht tragbare Belastungssituation reagiert.

Durch den Einsatz von gut ausgebildeten Polizeihelferinnen und Polizeihelfer kann die Basis für ein Miteinander geschaffen werden, indem eine stärkere Präsenz gezeigt und ein Ansprechpartner vor Ort ist, an den sich die Bürgerinnen und Bürger direkt wenden können.

13.07.2022 - Änderungsantrag Kindergartenneubau

Die Beschlussvorlage wird wie folgt geändert

  1. Der zweite Absatz ist zu streichen
  2. Folgender Absatz wird neu aufgenommen: Die STVV befürwortet eine Zusammenarbeit der Stadt Lollar mit der AWO zur Errichtung eines neuen Kindergartens. Daher soll der Magistrat die AWO beauftragen ein pädagogi-sches und bauliches Konzept für diesen Kindergarten zu erarbeiten. Die Entwicklung des Konzeptes soll von einer Arbeitsgruppe, der auch der Magistrat, Stadtverordnete und Eltern-beirat angehören, begleitet werden.
  3. Das fertige Konzept soll zur weiteren Beratung dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Umweltschutz, Naturschutz und Klimaschutz sowie dem Ausschuss für Soziales, Integration, Jugend, Kultur und Sport vorgestellt werden und zur endgültigen Beschlussfas-sung der Stadtverordnetenversammlung vorgelegt werden.

Begründung

Erfolgt mündlich!

12.07.2022 - Antrag Kunstrasenplatz Salzböden

Beschlussfassung

  1. Die Stadtverordnetenversammlung hebt den Beschluss zur Errichtung eines Kleinsportfelds am Sportplatz Salzböden vom 09.09.2021 Vorlagennummer 335/2021 auf.
  2. Der Magistrat wird beauftragt mit dem SV Rot- Weiß- Grün 1960 Salzböden e.V. einen Erbpachtvertrag zu schließen. Auf dessen Grundlage der Verein die Planung für die Platzgestaltung in Salzböden angehen kann.
  3. Der Verein wird verpflichtetet mindestens Quartalsweise über den Stand der Planungen im HFA informieren.
  4. Der fertige Planungsentwurf und Kostenplan sind der Stadtverordnetenversammlung zur endgültigen Beschlussfassung vorzulegen.

Begründung

Als Reaktion auf das Schreiben der SG Salzböde/Lahn vom 07.02.2022, haben SPD und Grüne den Bürgermeister aufgefordert zu klären, welche Kosten für die zukünftige Bespielbarkeit des Rasenplatzes Odenhausen zu tragen wären. Darauf hin wurde ein Gutachten dazu erstellt. Dieses wurde den Fraktionsvorsitzenden sowie dem Vereinsvorsitzenden des SV Salzböden am 11.05.2022 vom Bürgermeister vorgestellt.

Die Koalition steht zu ihrer Aussage, dass dem Verein ein dauerhaft bespielbarer Platz zur Verfügung gestellt werden soll und muss. In Abwägung der Gesamtkosten für ein Jugendspielfeld in Salzböden und eine Platzsanierung in Odenhausen hat es einen intensiven Austausch mit dem Verein gegeben, in dessen Ergebnis es sinnvoller und zielführender ist, in einen Kunstrasenplatz, nach DFB Vorgaben, in Salzböden zu investieren und den Sportplatz in Odenhausen nicht zu sanieren. Auf Grundlage dessen soll nun die Planung in den Verantwortungsbereich des Vereins gelegt werden.

10.02.2022 - Stellungnahme Regionalplan Mittelhessen

Antragstext

  1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, die im Regionalplan Mittelhessen ausgewiesenen Siedlungsflächen m Stadtteil Ruttershausen und Odenhausen, im Plan der Machbarkeitsstudie vom 28.02.2019 ausgewiesen als W2 bis W6, zu streichen.
  2. Die Beschlüsse der Ortsbeiräte sind zu berücksichtigen.
  3. Dieser Beschluss ist durch den Magistrat als Teil der Stellungnahme der Stadt Lollar zum Regionalplan Mittelhessen an das Regierungspräsidium Gießen weiter zu leiten.

Begründung

Erfolgt mündlich!

07.10.2021 - Kostenermittlung Salzbödebrücke

Antragstext

Der Magistrat wird beauftragt,

  1. für die Salzbödebrücke in der Bachstraße am Dorfgemeinschaftshaus Salzböden, eine konkrete Kostenberechnung für eine Straßenbrücke zu beauftragen.
  2. mögliche Förderungen, insbesondere nach den Richtlinien des Landes Hessen zur Förderung von Maßnahmen nach dem Mobilitätsfördergesetz, zu prüfen und Antragreif vorzubereiten.
  3. die Ergebnisse sind dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Naturschutz, Umwelt und Bauen sowie dem Haupt- und Finanzausschuss zur weiteren Beratung für den Haushalt 2022 vorzulegen.

Begründung

In der Stadtverordnetenversammlung am 09.09.2021 wurde eine Entscheidung zum weiteren Vorgehen der Salzbödebrücke vertagt, mit der Begründung, dass ein Kosten- und Sanierungsplan für alle Brücken vorliegt. Diese Unterlagen wurden nun zur Verfügung gestellt. Diese zeigen, dass die Salzbödebrücke die schlechteste Zustandsnote: 3,5 (ungenügender Bauwerkszustand) aufzeigt. Auch zeigen die Unterlagen, dass die Kostenschätzung der Verwaltung in der Ursprungsvorlage (540.000€) nicht mit der des Ingenieurbüros (655.000€) übereinstimmt. Um eine grundsätzliche Entscheidung zu treffen, bedarf es einer konkreten Kostenberechnung.

Die Erneuerung der Brücke dient der Verkehrssicherheit, da dieser innerörtliche Verkehrsweg zur Erreichung von Freizeitanlagen, Sportplatz, Schützenhaus, Reitverein, Freizeitgärten dient, sowie durch landwirtschaftliche Nutzfahrzeuge genutzt wird. Diese müssten dann durch den gesamten Ort fahren, was zu erheblichen Problemen aufgrund der vorhanden Ortsdurchfahrt führen kann.

Hier würde nach den Richtlinien des Landes Hessen zur Förderung von Maßnahmen nach dem Mobilitätsfördergesetz, insbesondere Seite 13 Nr. II. Infrastrukturmaßnahmen kommunaler Straßenbau (KSB)...1.1. Ziel der Förderung.....die Verbesserung der Verkehrssicherheit greifen.

28.08.2021 - Umbau des Sportplatzes Salzböden vom Tennenplatz in einen Rasenplatz

Antragstext

Die Beschlussvorlage wird wie folgt geändert:

  1. Der Sportplatz Salzböden wird zu einem Jugendfußballspielfeld verminderter Größe (bis max. 70x50 m) umgebaut. Dabei ist ein Belag zu wählen, der eine möglichst geringe Bewässerung benötigt.
  2. Zugleich sind alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um den Bedarf an Trinkwasser möglichst gering zu halten (z.B. alternative Wasserbezugsquellen).
  3. Für die verbleibende Restfläche ist gemeinsam mit dem Verein SV Salzböden und unter Einbeziehung der Bevölkerung ein sog. Aktiv-Park als Sportstätte sowie eine Begegnungsstätte für alle Altersklassen zu planen.
  4. Auf dem Sportplatz Odenhausen ist eine Flutlichtanlage am Rasenplatz zu errichten.
  5. Eine Gesamtsumme von 270.000 € bleibt als finanzielle Obergrenze für die Gesamtmaßnahme bestehen.
  6. Mögliche Fördermittel sind zu beantragen und als zusätzliche Mittel zu den 270.000 € zu verwenden.

Begründung

Die Errichtung eines Rasenplatzes wird durch den Zweckverband Lollar/Staufenberg im Hinblick auf eine Bewässerung mit Trinkwasser als kritisch gesehen. Insbesondere wenn es zur behördlichen Untersagung von Trinkwasserentnahme zur Bewässerung von u.a. Sportplätze kommt. Binnen weniger Tage/Wochen wäre die Rasenfläche vertrocknet/irreversible beschädigt.

Die Forderung des Vereins in mehreren Gesprächen war immer wieder die Möglichkeit zur Schaffung von Spielfläche für die Jugend.

Diesem Wunsch wird hiermit Rechnung getragen. Die oben genannte Fläche entspricht den jeweiligen Spielfeldgrößen des DFB für den Jugendspielbereich der Bambinis (Minis), E-Junioren, F-Junioren und D-Junioren für den Spielbetrieb. Die weiteren Klassen können diesen Platz als Trainingsplatz nutzen.

Ein weiterer Wunsch des Vereins war, eine Begegnungsfläche für die Vereinsmitglieder und die Bürgerinnen und Bürger zu schaffen. Dem soll mit der Errichtung eines sog. Aktiv-Parks, der für die gesamte Bevölkerung nutzbar sein wird, in besonderer Weise Rechnung getragen werden.

01.08.2021 - Veröffentlichung von Sitzungsunterlagen

Antragstext

Der Magistrat wird beauftragt, die rechtlichen Voraussetzungen zur Veröffentlichung von Sitzungsunterlagen der parlamentarischen Gremien der Stadtverordnetenversammlung zu prüfen und soweit keine begründeten Bedenken hierüber bestehen, diese über die Internetpräsenz der Stadt Lollar in digitaler Form zu veröffentlichen.

Begründung

Zur Zeit werden Einladungen mit Aufführung der einzelnen Tagesordnungspunkte in den Lollarer Nachrichten und über die Internetseite der Stadt Lollar veröffentlicht. Darüber hinaus besteht für interessierte Bürger*innen keine Möglichkeit, sich übereinzelne Themen und deren Hintergründe zu informieren. Selbst der Besuch einer parlamentarischen Beratung z.B. in den Fachausschüssen vermittelt nur ein Teilbildeines Sachverhaltes. Im digitalen Zeitalter und dem Bedürfnis nach Informationsaustauch stellt der vorliegende Antrag ein adäquates Mittel dar um die Öffentlichkeit in ausreichender Form über politischen Themen "Ihrer" Gemeinde zu informieren.

01.08.2021 - Änderung der Geschäftsordnung der Stadt Lollar

Antragstext

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt folgende Änderung der Geschäftsordnung:
In § 32, 4 wird folgender Satz aufgenommen: In den Ausschüssen der Stadt Lollar haben die Vorsitzenden der Beiräte der Stadt Lollar ein grundsätzliches Redenrecht.

Begründung

Die Beiräte der Stadt Lollar leisten eine wichtige Arbeit in Ihren speziellen Gebieten. Dabei ist ein Informationsfluss bei den Inhaltlichen Debatten sehr wichtig. Da dieser Meinungsaustausch und Findungsprozess hin zu einer konkreten Beschlussempfehlung zu den jeweiligen Themen in den Ausschüssen stattfindet, sollte hier auch ein dauerhaftes Rederecht für die jeweiligen Vorsitzenden der Beiräte der Stadt Lollar (Ortsbeiräte, Ausländerbeirat, Seniorenbeirat usw.) angesiedelt sein. Damit ist gewährlistet, dass hier, im Rahmen der Entscheidungsfindung, eine breite Beteiligung möglich ist.

01.07.2021 - Busverbindung zum Bahnhaltepunkt Friedelhausen

Antragstext

  1. Der Magistrat wird beauftragt, Möglichkeiten der Anbindung des Baugebiets "Lützelberg/Hellenberg", Odenhausen/Ruttershausen an den ÖPNV zu prüfen und die Einrichtung einer Haltestelle voranzutreiben.
  2. Der Magistrat wird beauftragt sich dafür einzusetzen, dass die Taktung der Buslinie 51, Salzböden-Lollar an die Anschlussverbindungen nach und von Gießen angepasst bzw. optimiert werden.

Begründung

Die Bürger/innen, die in o. g. Gebiet wohnen haben weite Wege bis zur nächsten Bushaltestelle und einen noch weiteren Weg zum Bahnhaltepunkt Friedelhausen. Es wird als sinnvolle Ergänzung angesehen dieses Gebiet im Rahmen der Prüfung einer Busverbindung zum Bahnhaltepunkt Friedelhausen mit aufzunehmen. Darüber hinaus wird das Angebot ohne Auto nach Lollar zu kommen deutlich verbessert.

Zurzeit sind etliche Taktungen der Buslinie 51 hinsichtlich der Anschlussverbindung von Lollar nach Gießen unattraktiv, da man teilweise bis zu einer Stunde auf die nächstmögliche Anschlussverbindung warten muss. Daher ist es notwendig die Taktung der Buslinie 51 hinsichtlich der Anschlussverbindungen, sowohl Lollar-Gießen, Lollar-Salzböden, als auch dem Bahnhaltepunkt Friedelhausen zu betrachten und auf deren größtmögliche Anpassung hinzuwirken.

01.06.2021 - Tempo 30 im Stadtgebiet

Antragstext

Die Stadt Lollar setzt sich das Ziel, im ganzen Stadtgebiet innerörtlich Tempo 30 einzuführen. Die Straßenverkehrsbehörde wird aufgefordert, zur Umsetzung dieser Zielvorgabe alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, insbesondere bei den überörtlichen Straßen.

Begründung

In einigen Bereichen Lollars sind bereits Tempo 30-Zonen ausgewiesen. Allerdings noch nicht überall. Konflikte wegen zu schnellen Fahrens gibt es leider häufiger auf den Kreis- und Landesstraßen im Stadtgebiet Lollars. Wir streben auch auf diesen Straßen eine Höchstgeschwindigkeit von 30 Stundenkilometern an. Um diese Ziele zu erreichen sind sämtliche rechtlichen Möglichkeiten zu nutzen.

01.06.2021 - Gestaltung der Stromkästen

Antragstext

Der Magistrat wird beauftragt, mit jeweiligen Betreibern/Eigentümern der Schalt- und Stromkästen im Stadtgebiet Lollar eine Vereinbarung zur farblichen Gestaltung der Kästen zu treffen.

Begründung

In vielen Städten und Gemeinden werden Schaltkästen farbig gestaltet und tragen zu einer Bereicherung und Aufwertung des öffentlichen Raumes bei. Der Ortsbeirat Odenhausen hatte dies von einigen Jahren schon einmal angeregt. Es macht Sinn, dies für ganz Lollar anzustreben. Weiterhin könnte die Umsetzung in Kooperation mit der Clemens-Brentano-Europaschule Lollar und den beiden Grundschulen, Bunte Schule Lollar und der Salzbödetal Schule umgesetzt werden.

01.06.2021 - Budget Ortsbeiräte

Antragstext

  1. Für die Ortsbeiräte der Stadt Lollar wird das Budget auf 2,- pro Einwohner des jeweiligen Stadtteils festgelegt. Der zu ermittelnde Betrag ist im Nachtragshaushalt 2019/ Haushalt 2022 einzustellen.
  2. Der Magistrat wird beauftragt, Kriterien auf der Grundlage rechtlicher Rahmenbedingungen zu erarbeiten, auf dessen Grundlage der Ortsbeirat über die Mittel verfügen kann.

Begründung

Für die Ortsbeiräte der Stadt Lollar besteht bisher ein Budget von 300,-. Insbesondere der Ortsbeirat Ruttershausen wünscht sich eine deutliche Erhöhung der bisherigen Mittel. Dem soll mit diesem Antrag Rechnung getragen werden. Insbesondere vor dem Hintergrund der Vergabe von Aufträgen an Dienstleister, Einstellung Personal im Rahmen geringfügiger Beschäftigung usw. muss es aber klare Kriterien/Vorgaben zur Verwendung der Mittel geben, damit diese rechtlich sauber verausgabt werden.

01.06.2021 - Aufwandsentschädigung für aktive Feuerwehrangehörige

Antragstext

Aufwandsentschädigung für aktive Feuerwehrangehörige: Grundbetrag jährlich 120.- Euro und je Einsatz 12.- Euro

Begründung

Bundesweit nimmt der Mangel an Einsatzkräften für die Feuerwehr stetig zu. Zuviel Zeitaufwand, mangelnde Wertschätzung und Respekt sind ein Aspekt für junge Menschen diese für die Gesellschaft wertvolle kameradschaftliche Tätigkeit nicht aufzunehmen bzw. abzubrechen. Das Land Hessen hat zwar eine symbolische Würdigung seit 2011 vorgenommen für je 10 jährige Tätigkeit. Dies ist aber unzureichend in der Höhe ( 250.-, 400.-, 600.-, 1000.- )

Der gemeinsame Antrag ist ein Einstieg in eine stetig weiter zu entwickelnde Motivationsgrundlage für junge Menschen damit eine kostenintensive Berufsfeuerwehr für unsere Stadt nicht nötig ist.

08.09.2020 - Beauftragung eines Gutachtens zur ökologischen, aufgewerteten Bewirtschaftung des Stadtwaldes Lollar

Antragstext

  1. Der Magistrat wird beauftragt, kurzfristig und unter Wahrung der Förderfähigkeit ein Gutachten zur ökologischen, aufgewerteten Bewirtschaftung des Stadtwaldes Lollar einzuholen.
  2. Ziel des Gutachtens ist die aktive Förderung einer zukunftsorientierten, naturnahen Waldbewirtschaftung, die eine langfristige ökologische und ökonomische Leistungsfähigkeit unseres Waldes sichert.
  3. Der Magistrat wird beauftragt, die Förderung des Gutachtens aus Mitteln des hessischen Umweltministeriums zu beantragen (Richtlinien für die forstliche Förderung in Hessen vom 13.04.2018).

Begründung

Neue Wege in der Bewirtschaftung und Unterhaltung unseres Waldes sind unabdingbar. Hierzu bedarf es einer qualifizierten, neutral erarbeiteten Grundlage. Auf dieser Grundlage werden wir für unseren Wald grundlegende Entscheidungen für die nächsten Jahrzehnte treffen.

ENTWURF einer Ausschreibung

Erstellung eines Gutachtens zur ökologischen aufgewerteten Bewirtschaftung des Stadtwaldes Lollar

1. Anlass Der Lollarer Forst erfüllt neben der Holzproduktions- und der Einkommensfunktion auch weitere Schutz- und Erholungsfunktionen. Jede Teilfläche erfüllt im Schnitt mehr als eine Funktion. Die rasante Veränderung des Klimas sowie Klimaextreme und damit einhergehende Schädlingskalamitäten führten und führen auch im Lollarer Forst zu einschneidenden Veränderungen. Die Stadt Lollar beabsichtigt eine ökologische Aufwertung des Lollarer Stadtwaldes zu erreichen.

2. Zielsetzung

Ziel ist die aktive Förderung einer zukunftsorientierten, naturnahen Waldbewirtschaftung, die eine langfristige ökologische wie ökonomische Leistungsfähigkeit des Waldes sichert.

So soll der Stadtwald durch eine Umstellung des Waldbaus auf "naturnähere" Verfahren (Verringerung des Harvester-Einsatzes durch Nutzung alternativer Methoden bzw. eines Methodenmixes – Einsatz von Rückepferden und "eisernem Pferd") nachhaltig und naturschutzfachlich aufgewertet werden bei gleichzeitiger Eingriffsminimierung. Trotz Reduzierung von Arbeitskraft, Energie sowie Kapital soll ein möglichst gutes ökonomisches, ökologisches und soziales Betriebsergebnis erreicht werden.

Der Wald soll in der Betriebsform des Dauerwaldes bewirtschaftet und möglichst einzelstammweise und zielstärkeorientiert genutzt werden. Soweit sinnvoll, sollen Stilllegungen in Betracht gezogen werden. Der Naturverjüngung soll Vorrang vor Pflanzung und Gatterung gegeben werden. Dabei soll ein Schwerpunkt auf die Baumartenvielfalt gesetzt werden. Es ist zu überprüfen, ob eine Wildbestandsregulierung erforderlich ist, um waldverträgliche Wilddichten zu erreichen.

3. Leistungsbeschreibung

3.1 Vorarbeiten

Zusammenstellung und Auswertung des vorhandenen Einrichtungswerks, der vorliegenden Standortdaten, Vollzugsdaten, Pläne, Kartenwerke, Kartierungen, Schutzgebietsgrenzen und informationen sowie Zertifizierungen

Geländetermine

  • Verschaffung eines allgemeinen Überblicks über Waldstruktur und -bestände
  • Begutachtung der Altbestände ab 120 Jahre
  • Erfahrungsaustausch mit Revierförster vor Ort

Erster Abstimmungstermin mit Bürgern, Förster, Jägern, Jagdgenossen, Naturschutzverbänden, Gemeindevertretern (Gedankenaustausch, Fragen, Vorstellung der Vorgehensweise etc.)

3.2 Erstellung eines Konzepts zur ökologischen aufgewerteten Bewirtschaftung des Stadtwaldes Lollar

Bestandsaufnahme, Bewertung, Aufzeigen von Optimierungsmöglichkeiten und Vorschlag für einen Maßnahmenkatalog im Hinblick auf die

  • Forstliche Bewirtschaftung (naturnahe Waldbewirtschaftung, Orientierung der Betriebsziel-typen an Lebensraumtypen, Einschlagshöhe, Baumartenwahl nach Standorten und im Hinblick auf Klimaveränderungen, bodenschonende Ernteverfahren, Förderung von Naturverjüngung)
  • Jagdliche Nutzung (aktuelle Bejagungssituation, Auswirkungen auf Waldbestände und das monetäre Ergebnis, Möglichkeiten der Änderung/Verbesserung)
  • Integration von Naturschutzzielsetzungen
  • Landschaftsbild (z.B. Waldränder)
  • Ausweisung von Waldflächen für die natürliche Entwicklung ("Waldschutzgebiete")

Erstellung eines Konzeptentwurfs

  • Vorstellung des Konzeptentwurfs in einem zweiten Abstimmungstermin
  • Diskussion
  • Einpflegen der Stellungnahmen zum Konzeptentwurf

3.3 Erstellung eines konkretisierten Maßnahmenkatalogs

Beschreibung der Maßnahmen, Geländetermine mit Vorstellung konkreter Maßnahmen an ausgewählten Flächen, Diskussion vor Ort

Der Maßnahmenkatalog soll enthalten

  • Konkretisierung Flächenvorschläge für die einzelnen Maßnahmentypen
  • Konkretisierung Anleitung zur waldbaulichen und naturschutzfachlichen Umsetzung einzel-ner Maßnahmen
  • Erstellung der Kartenwerke
  • Darstellung der monetären Auswirkungen und Kosten
    • Kostenbilanzierung Wirtschaftlicher Ertrag, Verkehrssicherung, Stilllegung, Förder-möglichkeiten/Vermarktung Naturschutzmaßnahmen
    • Beförsterung
    • Holzverkauf

Dritter Abstimmungstermin: Vorstellung des finalisierten Konzepts und des Maßnahmenkatalogs

3.4 Endbericht

Abgabe einer schriftlichen (2-fach) sowie einer digitalen Endfassung des Konzepts und des Maßnahmenkatalogs, einschließlich des Kartenmaterials.

4. Zeitrahmen

3.1 bis Ende 2020

3.2 bis Mai 2021

3.3 bis Ende September 2021

3.4 bis Ende Oktober 2021

5. Qualifikation des Auftragnehmers und weitere Anforderungen

Die Arbeiten müssen durch forstfachlich oder naturschutzfachlich ausgebildete Personen erfolgen.

Der Auftragnehmer sollte möglichst über langjährige Erfahrung im Erstellen von Pflege- und Entwicklungsplänen sowie von Managementplänen für Schutzgebiete verfügen.

Das Team des Auftragnehmers sollte möglichst über eine vereidigte Sachverständige/einen vereidigten Sachverständigen für Forsteinrichtung sowie eine vereidigte Sachverständige/einen vereidigten Sachverständigen für Jagdwesen verfügen.

Der Auftragnehmer muss über ausreichend GIS-Kapazitäten verfügen.

Dem Angebot muss eine Referenzliste des Auftragnehmers beigelegt werden, welche bereits ausgeführte derartige Arbeiten oder ähnlich gelagerte Arbeiten belegt.

Der Auftragnehmer muss über ausreichende personelle und technische Kapazitäten verfügen, um die geforderten Aufgaben im angegebenen Zeitrahmen zu erfüllen.

Beabsichtigt der Bieter, sich bei der Erfüllung eines Auftrags der Fähigkeiten anderer Unternehmen zu bedienen, muss er Art und Umfang der dafür vorgesehenen Teilleistungen in seinem Angebot bezeichnen.

08.09.2020 - Einstellung von Protokollen im Intranet für alle Stadtverordnete

Antragstext

Der Magistrat wird beauftragt die Protokolle von Verbandsitzungen, Arbeitskreisen, Ortsbeiräten usw. im Intranet für alle Stadtverordneten zugänglich zu machen.

Begründung

In den Ortsbeiräten werden wichtige Empfehlungen für die Stadtverordneten gegeben. Informationen zu den jeweiligen Ortsbeiräten bekommen aber nur die Stadtverordneten, die im jeweiligen Stadtteil wohnen. Alle Stadtverordnete sollten aber die Protokolle einsehen/lesen können.

Gleiches gilt für die Protokolle von Verbandssitzungen (ZLS, Lahn/Ohm, Salzbödetal usw.) auch hier sollten alle Stadtverordneten über aktuelle Diskussionen, Beschlüsse und Vorhaben informiert werden.

Im Intranet der Stadt Lollar sind entsprechende "Reiter" bereits installiert und sollten nun mit den Informationen gefüllt werden.

01.08.2020 - Radwegeausbau von Haltstelle Friedelhausen nach Ruttershausen

Antragstext

Der Magistrat der Stadt Lollar wird beauftragt die Kosten des Radwegeausbau der Strecke beginnend von der Einmündung an der Bahnunterführung Friedelhausen bis nach Ruttershausen für eine Asphaltdecke, analog der Doppelspurasphaltiertung des "Baronsweges" zum Hofgut Friedelhausen, zu ermitteln und dem Bauausschuss der Stadt Lollar zur weiteren Beratung vorzulegen.

Weiterhin ist zu prüfen, ob ein Ausbau durch Förderprogramme mitfinanziert werden kann.

Begründung

Die genannte Strecke entlang des Bahndammes ist hoch frequentiert. Die Problematik, das auf der gesamten Strecke jährlich Löcher durch ausgespülten Schotter ausgebessert werden müssen, z.T. dieser Schotter auch am Kreuzungsbereich der Bahnunterführung auf die Kreisstraße getragen wird, birgt nicht nur ein durchgängiges Risiko für die Radfahrerinnen und Radfahrer sondern führt auch zu jährlichen Unterhaltungskosten. Daher gilt es aus unserer Sicht zu prüfen, ob an dieser Stelle nicht eine Verbesserung der Situation erreicht werden kann.

18.03.2020 - Verzicht auf die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Benutzung der Kindertagesstätten der Stadt Lollar

Antragstext

Auf die Erhebung von Kostenbeiträgen, im Rahmen der Kostenbeitragssatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Stadt Lollar, wird Rückwirkend zum 16.03.2020 bis zur Aufhebung des Besuchsverbots im Rahmen der Verordnung des Landes Hessen zur Bekämpfung des Corona Virus, für die Eltern verzichtet, deren Kinder nicht die Kindertagesstätten der Stadt Lollar besuchen dürfen.

Begründung

Aufgrund der aktuellen Situationen ist eine weitere Gebührenerhebung nicht tragbar. Die jetzt schon deutliche Belastung der Eltern zur Betreuung ihrer Kinder zu Hause, z.T. neben dem Beruf und den allgemeinen Einschränkungen sollte nicht noch durch den finanziellen Verlust der Kostenbeiträge verstärkt werden. Auch wenn hier von "höherer Gewalt" gesprochen wird. Es bleibt die Erwartung, dass die Kommunen hier einen finanziellen Ausgleich vom Land Hessen für die dennoch laufenden Kosten erstattet bekommen, die Eltern dürfen hier aus unserer Sicht aber nicht belastet werden.

01.02.2020 - Förderung der Lollarer Schulen

Antragstext

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt im Haushalt 2020 5000,- Euro zur Unterstützung der Fördervereine der Lollarer Schulen einzustellen. Das Geld soll wie folgt aufgeschlüsselt werden:

  • Clemens-Brentano-Europaschule 3000,-
  • Grundschule Lollar 1500,-
  • Grundschule Salzböden 500,-

Begründung

Das Geld soll den Fördervereinen der drei Lollarer Schulen zur Verfügung stehen, damit die Schulen. Die Vereine können Projekte in folgenden Bereichen, schneller und unbürokratischer fördern,

  • die Erziehungs- und Bildungsarbeit der Schule im gemeinschaftlichen Sinne und zur Förderung individueller Talente,
  • zur Gestaltung der Freizeit der Schüler innerhalb der Schule beitragen,
  • zur Information der Schüler, Eltern und Lehrer über Vorgänge im schulischen Bereich und über Fragen der beruflichen Ausbildung dienen,
  • zur Darstellung der Schule in der Öffentlichkeit und zur besseren Informierung der Öffentlichkeit über die Schule
  • den Gemeinschaftssinn, die Selbstverantwortung und die Mitverantwortung der Schüler fördern.

28.10.2019 - Antrag zum Nachtragshaushalt 2019

Antragstext

Im Nachtragshaushalt 2019 werden 3000,- Euro für die Teilnahme am Landesprogramm KOMmunalProgrAmmSicherheitsSiegel eingestellt und der Magistrat wird damit beauftragt, einen Antrag auf Teilnahme der Stadt Lollar zu stellen und allen weiteren erforderlichen Schritte nach Vorgaben des Programm umzusetzen und einzuleiten.

Begründung

Am 09.10.2019 hat es auf Einladung des Bürgermeisters und der Polizei Mittelhessen, an ALLE Fraktionen, ein Gespräch zur Vorstellung von KOMPASS gegeben. Leider haben nur die beiden Fraktionsvorsitzenden von Grünen und SPD an diesem Termin teilgenommen und ihr Interesse an diesem Projekt bekundet. Insbesondere die Möglichkeiten der Einbindung von Bürgerinnen und Bürgern in Form von Befragungen durch die Uni Gießen bzw. die aktive Teilnahme an Konferenzen und Gesprächsrunden mit Verwaltung und Polizei ermöglichen es, die subjektiven Wahrnehmungen und Probleme der Bürgerinnen und Bürger aufzunehmen und gemeinsam mit Polizei und Ordnungsbehörde Strategien zur Vermeidung und Prävention zu erarbeiten. Dies geschieht gemeinsam, im Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern.

03.09.2019 - Änderung der Geschäftsordnung in § 15 der Stadtverordnetenversammlung

Antragstext

§ 15 Anfragen

(1) Stadtverordnete sowie Fraktionen können zum Zwecke der Überwachung der Verwaltung schriftliche Anfragen i. S. v. § 50 Abs. 2 HGO an den Magistrat stellen. Hiervon nicht umfasst sind Anfragen zu Auftragsangelegenheiten im Sinne des § 4 Abs. 2 HGO. Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten Signatur (§ 3 a HVwVfG) zu versehen.

(2) In die ordentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung Lollar wird eine Fragestunde für die Stadtverordneten aufgenommen. Sie soll 15 Minuten nicht übersteigen.

(3) Jede/r Stadtverordnete kann an den Magistrat bis zu zwei Fragen stellen, die kurz und bestimmt zu halten sind. Die Fragen dürfen nur ein konkretes Anliegen enthalten, nur in eine Frage und höchstens eine Unterfrage aufgegliedert werden und müssen dem Büro der Stadtverordnetenversammlung eine Woche vor der Sitzung eingereicht werden. Der Magistrat hat in der folgenden Stadtverordnetenversammlung dazu Stellung zu nehmen. Die Reihenfolge in der Fragestunde obliegt Stadtverordnetenvorsteherin/Stadtverordnetenvorsteher.

(4) Fragen, die den Erfordernissen des Absatzes 1 nicht entsprechen oder sich auf Tagesordnungsgegenstände derselben Sitzung beziehen, kann die Stadtverordnetenvorsteherin/der Stadtverordnetenvorsteher zurückweisen. Unbeschadet davon sind die Stadtverordneten berechtigt, zu den Tagesordnungspunkten in den Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung Fragen zu stellen.

(5) Fragen, die nicht dem Zwecke der Überwachung i. S. v. § 50 Abs. 2 HGO dienen, sondern lediglich der Information der Fragestellerin bzw. des Fragestellers, sind lediglich im Rahmen des Abs. 4 gestattet

(6) Es können nach der Beantwortung der jeweiligen Frage insgesamt zwei Zusatzfragen gestellt werden.

(7) Fragen, die innerhalb der festgelegten Zeit nicht beantwortet werden können, werden vom Magistrat schriftlich beantwortet. Der Magistrat übergibt diese Antwort innerhalb 4 Wochen an die Fragestellerin/den Fragesteller sowie den Mitgliedern der Stadtverordnetenversammlung.

Begründung

Die meisten Stadtverordnetenversammlungen und Kreistage in Hessen haben eine Fragestunde in die Sitzung implementiert. Lollar hat dies auch. In der Vergangenheit kam es, durch unterschiedliche Auffassungen von Beantwortungszeiten, zu Problemen. Diese Änderungen dienen dazu, den Vorgang des jetzigen Anfrageverfahrens erheblich zu verkürzen und die Effektivität im Umgang zwischen Magistrat und Stadtverordnetenversammlung zu verbessern. Der Zeitaufwand in Lollar mit max. 15 Minuten ist ebenso überschaubar.

Da es ggf. noch Ergänzungen oder Änderungsvorschläge zu unserem Antrag gibt, werden wir beantragen, ihn in den Haupt- und Finanzausschuss zu verweisen.

21.10.2018 - Abschaffung Straßenbeiträge

Antragstext

Der Magistrat wird damit beauftragt, die Straßenbeitragssatzung der Stadt Lollar dahingehend neu zu formulieren, dass für Beitragsansprüche, die nach dem 01.01.2019 entstehen oder in Zukunft entstehen werden, keine Straßenausbaubeiträge nach § 11a KAG für den Ausbau, Umbau und die Erneuerung von Straßen, Wegen und Plätzen in der Stadt Lollar mehr erhoben werden.

Die Erhebung von Beiträgen nach §§ 127 ff. BauGB bleibt davon unberührt.

Begründung

Die geltende Straßenbeitragssatzung der Stadt Lollar sieht vor, dass für Kosten eines Um- und Ausbaus öffentlicher Straßen die Eigentümer der durch die betreffenden Straßen erschlossenen Grundstücke je nach Nutzungscharakter der Straße mit 25, 50 oder 75 Prozent an den Kosten der Maßnahme zu beteiligen sind.

Dieser Beitrag kann für die betroffenen Grundstückseigentümer eine sehr hohe finanzielle Belastung darstellen. Mit der Änderung des Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) zum 28.05.2018 wurden Straßenbeiträge für Kommunen zur freiwilligen Sache.

Seit dem 21.06.2018 ist nun auch in der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) folgendes geregelt: Von der Verpflichtung, Entgelte vorrangig zu erheben, sind Straßenbeiträge nach den §§ 11 und 11a des Gesetzes über kommunale Abgaben in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. März 2013 (GVBl. S. 134), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28. Mai 2018 (GVBl. S. 247) ausgenommen.

16.08.2018 - Beendigung IKZ Prozess

Antragstext

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lollar beschließt, der Grundsatzbeschluss der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lollar vom 22.03.2018, Die Verwaltungen der Städte Lollar und Staufenberg werden künftig auf der Grundlage des in der Begründung aufgeführten Konzeptes zusammengeführt, wird aufgehoben.

Begründung

Der Grundsatzbeschluss wurde gefasst unter dem Vorbehalt der noch ausstehenden Kosten-Nutzen Analyse. Das Ergebnis dieser Analyse ist, darin waren sich alle Fraktionen einig, die Grundlage einer möglichen weiteren Zusammenarbeit. Nachdem nun diese Kosten-Nutzen Analyse vorgestellt wurde und die daraus sich ergebenden Fragen detailliert beantwortet wurden, kommen die Unterzeichnenden Fraktionen zu dem Ergebnis, dass auf dieser Grundlage eine Weiterführung des Prozesses keinen Sinn mehr macht.

05.12.2017 - Berichtsantrag zur Reaktivierung der Lumdatalbahn

Antragstext

Die Fraktionen aus SPD und Grünen begrüßen das im "Mitfall 4" dargestellte Verkehrskonzept, eine Kombination aus Zug- und Busverkehr im Lumdatal. Das Grundangebot im Busverkehr für die Kernstadt Lollar, ein Stundentakt nach/von Gießen soll hierbei beibehalten werden. Ziel ist eine schnellere Anbindung des Lumdatals an die Verkehrsknotenpunkte Lollar und Gießen/Marburg und somit die Verbesserung des ÖPNV im ländlichen Raum.

Die Stadtverordneten der Stadt Lollar beantragen auf der Grundlage einer am 14.09.2017 im Kreisausschuss für Infrastruktur, Umwelt und Energie vorgestellten Machbarkeitsstudie die Ergebnisse der vertiefenden Untersuchung einschließlich der Kostenermittlung, die bereits für November 2017 zugesagt wurden.

Über die Finanzierung des Projekts sowie einer eventuellen finanziellen Beteiligung der Stadt Lollar können nach wie vor keine Aussagen getroffen werden. Erst nach Vorlage der vertiefenden und geprüften Grundlagen der Nutzen-Kosten-Untersuchung (N/K/U), einhergehend mit einer Kostenermittlung und plausiblen Kostenverteilung (Kostenschlüssel Investitionen und Betrieb von 25 Jahren) kann hierüber ernsthaft beraten werden.

Der Magistrat der Stadt Lollar wird aufgefordert, diesbezüglich gegenüber dem Landkreis Gießen tätig zu werden. Nach Vorlage aller Informationen wird darüber in weiteren Sitzungen zu beraten und ggf. zu beschließen sein.

Begründung

Seit Jahrzehnten wird aus der "Zivil-Gesellschaft" aus dem Lumdatal die Reaktivierung der Lumdatalbahn gefordert. Klimawandel, Verkehrswende, Stärkung des ländlichen Raums sind nur einige Schlagwörter, die auch in der Kommunalpolitik angekommen sind. Eine Studie von Hessen-Mobil, im Auftrag des Hessischen Verkehrsministeriums zeigt auf, dass die Lumdatalbahn eine von fünf stillgelegten Bahnstrecken in Hessen ist, die das Potential zur Reaktivierung hat. Die Verhandlungen des Landkreises gegenüber dem RMV, ZOV und dem Land Hessen werden unterstützt, müssen aber auch für die Kommunen transparent sein. Mit diesem Berichtsantrag stärken wir die Solidarität mit den Kommunen im Lumdatal und fordern den Landkreis Gießen zum weiteren Handeln auf. Abschließend sei darauf hingewiesen, dass sich die Stadt Lollar bereits finanziell mit 740.000,- Euro am barrierefreien Umbau des Bahnhofes in Lollar beteiligt.

30.10.2017 - 1,2,3 - für uns ist der Kindergarten frei

Antragstext

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, der Magistrat wird beauftragt, das Programm "1,2,3- für uns ist der Kindergarten frei" zum 1. August umzusetzen.

Das Magistrat soll Verhandlungen mit dem Land Hessen, zusammen mit den Kommunalen Spitzenverbände über eine Kostenübernahme des gesamten Elternanteils und nicht nur 6 Stunden, sowie der Betriebs- und Personalkosten für den Bereich der Kindergärten der Hessischen Kommunen (in unserem Fall für die Stadt Lollar) aufnehmen, mit dem Ziel der tatsächlichen Gebührenfreiheit der Kindergärten und der 100% Entlastung der Eltern und der Kommunen.

Weiterhin soll ein Ziel der Verhandlungen sein, dass das Land Hessen keine Mittel (50 Millionen Euro) aus dem Kommunalen Finanzausgleich zur Finanzierung der jetzigen Kostenübernahme entnimmt, die den Kommunen bei der Finanzierung ihrer Infrastruktur (Schwimmbäder, Sporthallen, Gemeinschaftseinrichtungen, Straßen) fehlen.

Begründung

Erfolgt mündlich!

01.09.2017 - Teilnahme am HePas II- Programm (Hessisches Perspektivprogramm zur Verbesserung der Arbeitsmarktchancen schwerbehinderter Menschen)

Antragstext

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Einrichtung einer Praktikumsstelle sowie Probebeschäftigung die nach dem neu aufgelegten HePas II-Programm entsprechend gefördert wird. Der Magistrat wird beauftragt die Teilnahme am Programm umzusetzen.

Begründung

Die Begründung ergibt sich in der Unterstützung schwerbehinderter Menschen gemäß dem Perspektivprogramm. Schwerbehinderten Menschen eine berufliche Perspektive im Rahmen Ihrer Möglichkeiten zu geben ist unser aller Anliegen. Hierzu kann auch die Stadt Lollar beitragen. Dieses wieder neu aufgelegte Programm bietet uns die Möglichkeit dazu, auch Menschen mit den unterschiedlichsten Beeinträchtigungen eine Perspektive im Arbeitsleben zu bieten.

01.09.2017 - Anfrage Grünanlagenpflege im Stadtgebiet Lollar

Vorbemerkung

Immer häufiger kommt es zu Beschwerden über die Pflege der Grünanlagen, insbesondere bei den Friedhöfen und Spielplätzen. Durch die Vergabe an Unternehmen ist nicht immer ersichtlich wer verantwortlich für die Pflege ist. Ein Beispiel hierfür ist, dass der Friedhof in Odenhausen in den Sommermonaten, trotz massiven Bewuchses über 6 Wochen nicht gemäht wurde, erst nach mehrfacher Aufforderung meinerseits und aus Teilen der Bevölkerung wurden lediglich Teilabschnitte gemäht. Daher bitte ich folgende Fragen schriftlich zu beantworten.

Fragen

  1. Welche Grünanlagen werden durch die Stadt selbst gepflegt und in welchen Intervallen geschieht dies (Mäh,- Schnitt,- bzw. Pflegeplan soll beigefügt werden)?
  2. Welche Grünanlagen sind Fremdvergeben, an welches Unternehmen und in welchen Intervallen sind Mäh,- Schnitt,- und Pflegemaßnahmen vertraglich vereinbart?
  3. Wie wird sichergestellt, dass sich die jeweilige Unternehmen an die vertraglichen Vereinbarungen halten?
  4. Wurde geprüft und wenn ja mit welchen Ergebnis, in welchem Umfang zusätzliches Personalkosten, im Vergleich zu den Kosten der Fremdvergabe, anfallen würden (Saisonkräfte, Förderung über die ARGE usw)?

22.07.2017 - Bezuschussung aktiver Atemschutzgeräteträger der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Lollar

Antragstext

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Einführung eines monatlichen Kostenzuschusses für den Besuch eines Fitnessstudios für aktiven Atemschutzgeräteträger der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Lollar zum 1.1.2018 in Höhe von 10 Euro monatlich. Die Gesamtsumme ist zu ermitteln und im Haushaltsplan 2018 einzustellen. Die Auszahlungsmodalitäten hat der Magistrat mit dem Stadtbrandinspektor zu erabreiten.

Begründung

Die Beschlußvorlage 648/213 1. mit der Ergänzung vom 3.2.2014 besagt in Punkt 8:

8. Die Stadt Lollar setzt sich für eine Vergünstigung/Förderung beim regelmäßigen Besuch eines Fitnessstudios für die aktiven Kräfte der Einsatzabteilung und in besonderer Weise für die Atemschutzgeräteträger ein.

Dies soll nun endlich in einem konkreten Beschluss umgesetzt werden. Die Unterstützung der aktiven Feuerwehrkräfte ist der SPD Lollar besonders wichtig und sollte im Rahmen der Anerkennungskultur für die aktiven Kräfte der FFW aller Stadtteile der Stadt Lollar in ihren jeweiligen Feuerwehrbereichen eine breite Unterstützung durch die politischen Gremien unserer Stadt erfahren.

22.07.2017 - Programm "Hessenkasse" des hessischen Finanzministeriums

Antragstext

Der Magistrat der Stadt Lollar wird beauftragt zu prüfen, unter welchen Bedingungen die Stadt Lollar in das Programm "Hessenkasse" aufgenommen werden kann. Weiterhin ist den Stadtverordneten darzustellen, welche Auswirkungen die Teilnahme auf die mittelfristige und langfristige Finanzplanung der Stadt Lollar hat. Ebenso ist dabei eine mögliche Auswirkung bei einer Teilnahme des Landkreises Gießen an der "Hessenkasse" (Schul- und Kreisumlageveränderung) zu berücksichtigen. Die Ergebnisse sind dem HFA zur weiteren Beratung vorzulegen.

Begründung

Das Programm "Hessenkasse" ist zurzeit in aller Munde, ohne dass jedoch konkret genannt wird, unter welchen Bedingungen die Kommunen teilnehmen können und welche Verpflichtungen diese damit eingehen müssen. Dies gilt es zu klären. Im Rahmen des "Schutzschirmprogramms" wurde die nicht teilnehmenden Kommunen letztendlich, anders als von der hessischen Landesregierung anfänglich dargestellt, im Rahmen der Haushaltsgenehmigungsverfahren mit den Schutzschirmkommunen gleichgestellt, ohne jedoch die finanziellen Unterstützung des Landes zu erhalten. Deshalb gilt es bei diesem Programm genau hinzuschauen und zu klären, welche Auswirkungen es auf die Stadt Lollar hat.

22.07.2017 - Beitritt Sozialer Wohnungsbau und Strukturförderung im Landkreis Gießen GmbH (SWS GmbH)

Antragstext

  1. Die Stadt Lollar tritt der Gesellschaft Sozialer Wohnungsbau und Strukturförderung im Landkreis Gießen GmbH bei.
  2. Der Stammkapitalanteil beträgt 5.000,- und wird bewilligt.
  3. Als Vertreter in die Gesellschafterversammlung wird Herr Norman Speier entsandt.

Begründung

Wohnungspolitik stellt eines der zentralen Themen im Bereich der Stadtentwicklung dar. Insbesondere die Schaffung von bezahlbarem und barrierefreiem Wohnraum. Dieses Thema spielt im Bereich Stadtentwicklung eine große Rolle. Damit Lollar nicht den Anschluss verliert, spricht sich die SPD Lollar für die Mitgliedschaft der vom Kreistag beschlossenen "Sozialer Wohnungsbau und Strukturförderung im Landkreis Gießen GmbH" aus.

Die Arbeiterwohlfahrt Gießener Land hat ein erstes Projekt für bezahlbaren, betreuten und barrierefreien Wohnraum angestoßen, welches gemeinsam mit der Stadt Lollar im Rahmen der Gesellschaft umgesetzt werden kann. Diese Chance muss genutzt werden.

31.10.2016 - Resolution gegen die Schließung des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes in Lollar

Die Fraktionen von SPD und Bündnis '90/die Grünen lehnen die Pläne der Kassenärztlichen Vereinigung zur Schließung des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes in Lollar ab. Wir fordern die Hessische Landesregierung auf, sich für den Erhalt der vor der Schließung stehenden Standorte einzusetzen. Konkret wird der Bürgermeister beauftragt, mit dem zuständigen Ministerium für Soziales und Integration und der Kassenärztlichen Vereinigung dahingehende Gespräche zu führen.

Das bisherige Modell setzt auf den freiwilligen Dienst der Ärzte am Wochenende, Abends/Nachts. Nun wird es, nach dem Willen der Kassenärztlichen Vereinigung zur Zwangsverpflichtung von Ärzten kommen. Wir teilen die Sorge der Ärzteschaft im Gießener Land, dass die Suche nach Nachfolgern schwerer wird, wenn es eine Zwangsverpflichtung für zusätzliche Dienste gibt.

Sicherlich war das jetzige System nicht perfekt, anstatt sich aber den Defiziten des eigenen Systems zu stellen, schließt die kassenärztliche Vereinigung gegen die Empfehlung der Ärzte und Obmänner vor Ort Standorte, klebt dieser Schließung das Etikett einer verbesserten Versorgung an und glaubt damit würde sich die Patientinnen und Patienten im Landkreis Gießen zufrieden geben.

Weder werden Hilfesuchende sich auf den Weg nach Lich machen, um dort den Ärztlichen Bereitschaftsdienst aufzusuchen, noch Stundenlang auf einen Arzt warten, der von einem Taxi im Landkreis Gießen hin und her gefahren wird. Die Folgen liegen auf der Hand, zum einen wird man die Ärzte vor Ort anrufen, ggf. auch privat. Was dann zu deutlichen Mehrbelastungen führt und auch dazu, dass sich junge Ärzte überlegen werden, ob diese sich hier niederlassen wollen.

Durch diese Entscheidung der Kassenärztlichen Vereinigung sehen wir weiterhin zukünftig eine deutliche Mehrbelastung der schon jetzt überstrapazierten Notaufnahmen der Gießener Krankenhäuser. Denn der einfachste Weg wird es sein, eine der Gießener Notaufnahmen aufzusuchen oder die 112 zu wählen.

22.08.2016 - Einrichtung eines Energie- und Klimabeirats in der Stadt Lollar

Antragstext:

Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Magistrat gemäß § 72 HGO einen Energie- und Klimabeirat ins Leben zu rufen.

In diesem Beirat sollen fach- und sachkundige Bürger, am Thema Interessierte und Gremienmitglieder zusammenarbeiten können.

Begründung:

Das Thema Klimaschutz steht schon lange auf unserer politischen Agenda. Der Beitritt zu "100 Kommunen für den Klimaschutz und" das Klimaschutzkonzept zeugen davon. Am 22.03.2012 hat das Stadtparlament unter den Punkt "Energiepotenziale der Stadt Lollar nutzen und Bürgerbeteiligung an erneuerbaren Engergien ermöglichen" einstimmig beschlossen, unter anderem ein Konzept zu entwickeln, wie der Gesamtenergiebedarf Lollars möglichst bis zum Jahre 2020 vollständig aus EE gedeckt werden kann und zwar unter Berücksichtigung regionaler Wertschöpfung für Stadt und ihrer Bürgerinnen und Bürger. Bisher sind den Ankündigungen kaum praktische Umsetzungen gefolgt.

Genauso wenig wurden die realisierten Umsetzungen des Klimaschutzteilkonzeptes durch ein Monitoring oder Controlling begleitet. All das zeigt u. E., dass unsere Verwaltung wie auch die Gremien mit dem Thema und der Durchführung notwendiger Schritte im Bereich erneuerbare Energien und Klimaschutz überfordert sind. Wir werden den zukünftigen Generationen nicht gerecht, wenn wir pflichtschuldig Papiertiger produzieren, ihne Interesse die Inhalte auch zu realisieren.

Immerhin hat der Landkreis Gießen ein ambitioniertes Klimaschutzkonzept erstellt. Unter anderem soll bis 2030 Strom nur aus EE erzeugt werden.

Da ein Kreis kein eigenständiges Gebilde ist, sondern nur die Summe vieler Teile, nämlich seiner Kommunen, muss jede Kommune ihren Beitrag zum Gelingen von Klimaschutzaufgaben leisten. Wir können uns nicht mit dem Kauf von Emissionszertifikaten aus der Verantwortung ziehen.

Andere Kreiskommunen sind der Stadt Lollar wieder einmal voraus und haben längst Energiebeiräte etabliert (Wettenberg, Fernwald, Hungen, Heuchelheim), ebenso der Landkreis Gießen.

Der Klimabeirat sollte aus mindesten 5 Personen bestehen, die bereit sind kontinuierlich in diesem Gremium mitzuarbeiten und ihr Know-how zur Verfügung zu stellen.

Aufgaben des Klimabeirats könnten sein, in einem ersten Schritt ein klimapolitisches Leitbild zu formulieren (Beispiel Gemeinde Heuchelhiem). Des Weiteren die Betreuung des Klimaschutzkonzeptes, die interkommeunale Zusammenarbeit mit der Energiegesellschaft Lumdatal. Die Zusammenarbeit mit den den KlimaschutzmanagerInnen. Die Unterstützung von Verwaltung und Gremien sollte genauso ein Aufgabenfeld sein, wie die Unterstützung der Bürger bei Klimaschutzmaßnahmen, die Energiesparmaßnahmen, energetischer Sanierung oder EE. Die vom Landkreits Gießen initiierten Energiescouts würden gut in dieses Konzept passen. Neben den Klimaschutzmaßnahmen werden aber auch immer mehr Klimaanpassungsmaßnahmen in den Fokus rücken (Stichworte sind hier z.B. Starkwetterlagen, Hochwassergefahr, Versiegelung von Flächen).

14.08.2016 - Errichtung eines Sonnensegels über dem Kinder-/Baby-Becken des Freibads in Lollar

Antragstext:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt: der Magistrat wird beauftragt die Kosten zur Errichtung eines Sonnensegels über dem Kleinkinderbecken im Waldschwimmbad Lollar zu ermitteln und dem HFA in seiner nächsten Sitzung zur weiteren Beratung vorzulegen, damit ggf. Mittel in den Haushalt 2017 eingestellt werden können.

Begründung:

Das Waldschwimmbad Lollar ist ein sehr beliebtes Ziel für Familien. Das Kleinkinderbecken ist den gesamten Tag über der Sonne ausgesetzt und verkürzt somit den Badevorgang für Kleinkinder. Gerade diese dürfen nicht dauerhaft der Sonne ausgesetzt sein. Die Errichtung eines Sonnensegels über dem Kleinkinderbecken führt aus unserer Sicht zur Steigerung der Attraktivität unseres Lollarer Freibades und dient der Sicherheit der Kleinkinder.

30.09.2015 - Mängelmelder auf der Internetseite der Stadt Lollar

Antragstext:

1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, die Einführung eines Mängelmelders auf der Internetseite der Stadt Lollar zum 1.2.2016.

Begründung:

Mit dem Mängelmelder wird die Stadt Lollar eine weitere Möglichkeit der Bürgerbeteiligung schaffen. Aufmerksame Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, über den Mängelmelder Schäden in der Stadt zu melden, die dann so schnell wie möglich behoben werden. Wenn Sie also eine defekte Straßenlaterne entdecken, ein zerstörtes Verkehrsschild sehen oder einen Straßenschaden o.ä. bemerke, nutzen können Sie zukünftig die Möglichkeit des Mängelmelders nutzen, um so die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der städtischen Verwaltung in ihrer Arbeit zu unterstützen.

Wichtig hierbei ist, dass anders als bisher in der Stadtverwaltung Lollar, die Bürgerinnen und Bürger zeitnah eine Bestätigung Ihrer Meldung erhalten und können auch beobachten, wie Ihre Schadensmeldung bearbeitet wird. Im Anhang finden Sie einige Links zu Kommunen, welchen diesen schon z.T. seit vielen Jahren nutzen und positiv bewerten.

Anhang:

14.03.2015 - Einführung einkommensabhängiger Kindergartengebühren

Antragstext:

1. Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen, unter welchen Bedingungen (Verwaltungsaufwand, mögliche Verfahren der Umsetzung, Vor- und Nachteile usw.) einkommensabhängige Kindergartengebühren umzusetzen sind. Diese Ergebnisse sollen vorab im Arbeitskreis Kindergärten ergebnisoffen diskutiert werden. Daraus resultierende Ergebnisse und weitere Schritte können dann in einer Sitzung des HFA vorgestellt und umgesetzt werden.

2. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, die Gebühren der U2- und U3- Betreuung werden ab dem kommenden Kindergartenjahr (01.08.2015) auf einen Deckungsgrad von ca. 20 % gesenkt, dies sind in absoluten, gerundeten Zahlen folgende Gebühren:

U2: 5,25 Std. von 390,- auf 260,- U3: 5,25 Std. 285,- auf 235,-
7,25 Std. von 511,- auf 340,- 7,25 Std. 385,- auf 299,-

3. Der Bereich der U-2 und U-3 Betreuung wird von den bereits beschlossenen schrittweisen Gebührenanpassungen ausgenommen.

Begründung:

Der Beschluss im Rahmen des HH Konsolidierungskonzepts 2014 die Gebühren auf einen Deckungsgrad von 30% als Anteil der Eltern anzuheben hat insgesamt zu einer drastischen Erhöhung geführt. Daraus resultiert Beispielsweise, dass es bisher keine bzw. kaum Anmeldungen für eine U2- Betreuung gibt, da hier die Kosten eine extreme Steigerung erfahren haben (U-2 von 154,- auf 390,- und von 212,- auf 511,- im Monat und bei U-3 von 154,- auf 285,- und von 212,- auf 385,- im Monat). Da im Kindergarten "Im Boden" Baumaßnahmen mit dem Ziel der U2- Betreuung umgesetzt wurden halten wir es für sinnvoll und notwendig, im Zwecke einer Auslastung, aber auch im Sinne der Attraktivität Lollars für junge Familien, die Gebühren insbesondere der U2 und U3 Betreuung anzupassen.

Die Möglichkeiten zur Umsetzung von einkommensabhängigen Kindergartengebühren bedarf einer umfassenden Prüfung, andere Kommunen gehen diesen Weg schon sehr lange und sehr erfolgreich. Dabei geht es nicht um eine generelle Senkung der Gebühren, sondern um eine gerechtere Verteilung der Kindergartengebühren für den Anteil, welchen die Eltern zu tragen haben. Allerdings spielen im Abwägungsprozess eine Vielzahl von Faktoren eine Rolle, die es zu berücksichtigen gilt. Vor diesem Hintergrund erscheint es sinnvoll, sich vorab ausgiebig mit dieser Thematik zu befassen. Dafür bedarf es aber der Vorarbeit der Verwaltung.

18.12.2014 - Weiterentwicklung des Baugebietes in der Lumdaniederung

Antragstext:

Es wird eine Arbeitsgruppe aus den Mitgliedern des Fachausschusses für Stadtentwicklung, Naturschutz, Umwelt und Bauen sowie den Fraktionsvorsitzenden und der Verwaltung eingerichtet. Diese soll bis spätestens zur letzten Sitzung vor der Sommerpause am 23.07.2015 eine Empfehlung zur Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung vorlegen. Inhalt dieser Empfehlung soll sein möglichst gemeinsam getragenes Konzept einer mittelfristigen städtebaulichen Entwicklung sein.

Begründung:

Vor dem Hintergrund der sachlichen Diskussion in der letzten SNUB Sitzung erscheint es Sinnvoll, eine vertiefende Diskussion zur städtebaulichen Entwicklung/Siedlungsentwicklung gesamt Lollars zu führen. Dabei sollten mögliche Stadtorte für Wohnbebauung, ggf. Gewerbegebietsausweisung, unter Einbeziehung des Flächennutzungsplans, diskutiert werden. Ebenso ist dabei der vermehrte Leerstand von Wohnhäusern in Lollar und den Stadtteilen zu berücksichtigen. Insbesondere vor dem Hintergrund der Neubaugebietesausweisungen in den umliegenden Gemeinden Staufenberg und Wettenberg aber auch in den Kreiskommunen allgemein, darf sich Lollar nicht in die Gefahr begeben, jungen Familien und weiteren zuzugswilligen Menschen kein Angebot geben zu können, sich in Lollar anzusiedeln. Dies wäre fatal im Hinblick auf das Gegenwirken gegen den immer weiter fortschreitenden demografischen Wandel.

22.04.2014 - Wertstoffentsorgung am Bauhof Lollar – Änderung der Öffnungszeiten

Antragstext:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, der Magistrat wird beauftragt, die Annahmezeiten für Wertstoffe beim Bauhof Lollar auf benutzerfreundliche Öffnungszeiten, Mittwoch und Freitag von 15-18 Uhr und Samstag von 10-13 Uhr zu verlegen.

Begründung:

Die seitherigen Annahmezeiten für die Entsorgung von Wertstoffen beim Bauhof Lollar sind aus Sicht der SPD Fraktion nicht bürgerfreundlich. Für Arbeitnehmer sind die Zeiten mehr als ungünstig (derzeit Mittwoch von 13-16 Uhr und Freitag von 9.30-12 Uhr). Daher halten wir es für notwendig, die Zeiten anders zu gestalten. Hierbei muss nicht zwingend das Bauhofpersonal die Präsenszeiten wahrnehmen. Falls personelle oder organisatorische Engpässe entstehen, könnte die vom Landkreis gezahlte Summe von rd. 10.000 € im Jahr aus unserer Sicht dazu verwendet werden, eine Aufsichtsperson im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung anzustellen. Dies ist in anderen Kommunen schon lange Praxis und sichert bürgerfreundliche Öffnungszeiten.

22.04.2014 - Änderung Flächennutzungsplan/Teilregionalplan Ernergie und Ausweisung eines Naturschutzgebietes im Krofdorfer Forst Bereich "Toter Mann"

Antragstext:

Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Magistrat den Flächennutzungsplan bezüglich der im Zusammenhang mit der Bewertung von möglichen Flächen für Windkraftanlagen gewonnen Erkenntnisse fortzuschreiben. Inhaltlich ist die sich abzeichnende behördliche Entscheidung des Regierungspräsidiums Gießen sowie die gutachterliche Stellungnahme zum Naturschutz aufzunehmen. Dementsprechend ist die Ausweisung eines Naturschutzgebietes zu untersuchen. Dabei sind die örtlichen NABU Gruppen, ggf. die Gemeinde Wettenberg sowie die Jagdgenossenschaften zu beteiligen. Die Verwaltung (ggf. ein für dieses Verfahren zu beauftragendes Planungsbüro) hat in einer der nächsten Sitzungen des Ausschusses SNUB über den aktuellen Sachstand bezüglich der Ausweisung von Vorrangflächen für Windenergienutzung im Bereich der Stadt Lollar zu berichten. Darüber hinaus soll aufgezeigt werden, in welcher Form die Ausweisung eines Naturschutzgebietes im Flächennutzungsplan erfolgen kann.

Begründung:

Nach der Entscheidung des Regierungspräsidiums Gießen keine Ausweisung von Vorrangflächen für Windkraft in Lollar und speziell im Gebiet im Krofdorfer Forstes Bereich "Toter Mann" vorzunehmen, greifen die von SPD, Grüne und FW im Vorfeld der teilweise hitzig geführten Debatte getroffenen Beschlüsse zum Flächennutzungsplan. Im Gesamten Stadtgebiet Lollar sind nun keine Flächen zur Nutzung für Windernergie möglich. Diese bisherige geordnete Vorgehensweise der drei Fraktionen ermöglicht es, dem vielfältigen Artenvorkommen, insbesondere von Schwarzstorch und Rotmilan einen Lebensraum zu sichern. An dieser Stelle möchten wir ausdrücklich die Vorgehensweise der NABU, gekennzeichnet durch die Vorlage der gutachterlichen Stellungnahme von Dr. Martin Kraft, anerkennen. Gemeinsam sollte nun der nächste Schritt zur Sicherung des schützenwerten Gebietes gemacht werden.

20.04.2014 - Änderung der Geschäftsordnung der Stadt Lollar
a. Einrichtung einer Bürgerfragestunde
b. Aufnahme des Seniorenbeirates

a. Antragstext: Einrichtung einer Bürgerfragestunde

Die Stadt Lollar ergänzt die Geschäftsordnung um die Einrichtung einer Bürgerfragestunde. Ziel dieser Maßnahme ist eine verbesserte Mitwirkung und Kommunikation zwischen Parlament und Bürgerschaft.

Der Magistrat bzw. die Verwaltung wird beauftragt die entsprechenden Änderungen der Geschäftsordnung auszuarbeiten und der Sadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen. Dabei sollen folgende Punkte eingearbeitet werden:

Einzelheiten zur Änderung:

Formelle Ergänzung der Geschäftsordnung durch die Möglichkeit zur Aufnahme der Bürgerfragestunde als Bestandteil der Tagesordnung in der Stadtverordnetenversammlung und allen drei parlamentarischen Ausschüssen der Stadt Lollar.

  1. Im Rahmen jeder Stadtverordnetenversammlung und den Ausschüssen der Stadt Lollar findet eine Bürgerfragestunde statt.
  2. Diese Bürgerfragestunde soll in der Regel 15 Minuten nicht überschreiten.
  3. Es sind nur Fragen zuzulassen, die nicht Gegenstand der Tagesordnung und damit der nachfolgenden Beratung im Ausschuss sind. Bürgerinnen und Bürger haben lediglich Gelegenheit, Fragen vorzutragen. Eine Diskussion, die die Merkmale einer Beratung erfüllen könnten, ist nicht zulässig. Frageberechtigt sind alle Bürger mit Wohnsitz in der Stadt Lollar. Die Fragen können vorab in der Stadtverwaltung schriftlich eingereicht werden. Fragen, die nicht direkt beantwortet werden können, werden der Fragestellerin/dem Fragesteller schriftlich beantwortet und zur Einsicht für die Mandatsträger ins Intranet gestellt.
  4. Die Fragen sind an die Fraktionen und fraktionslosen Stadtverordneten in der Stadtverordnetenversammlung sowie an den Magistrat zu richten.
  5. Der /Die Fragesteller/in ist berechtigt, nach Beantwortung der Frage eine weitere Zusatzfragen zu stellen.
  6. Sollte die Zeit von 15 Minuten überschritten sein, werden die noch ausstehenden, nicht vorgetragenen Fragen schriftlich beantwortet.
  7. Die Fragestunde leitet der Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung bzw. in den Ausschüssen die/ der Ausschussvorsitzende.

b. Antragstext: Aufnahme des Seniorenbeirates

Der Seniorenbeirat der Stadt Lollar ist in die Geschäftsordnung, analog dem Kinderund Jugendbeirat sowie dem Ausländerbeirat, aufzunehmen. Der Magistrat bzw. die Verwaltung wird beauftragt die entsprechenden Änderungen der Geschäftsordnung auszuarbeiten und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.

Begründung

Die Mitwirkung und das Interesse der Bürger am Geschehen in der Gemeinde soll durch die Einrichtung einer Bürgerfragestunde (Bürgerbeteiligung) gesteigert werden. Die positiven Erfahrungen aus den Beratungen den Ortsbeiräte unter dem traditionellen Tagesordnungspunkt "Anfragen aus der Bevölkerung" soll in vergleichender Form aufgenommen werden. Ebenfalls liegen diesem Antrag die Erfahrungen anderer Kommunen zu Grunde. Insbesondere der Passus, dass nur Fragen zuzulassen sind, die nicht Gegenstand der Tagesordnung und damit der nachfolgenden Beratung im Ausschuss sind, gewährleisten, dass eine direkte Beeinflussung der Stadtverordneten für die anstehende Sitzung ausgeschlossen wird.

Der Seniorenbeirat der Stadt Lollar ist schon über lange Zeit ein aktives Gremium, um seine Rechte zu stärken und eine bessere Zusammenarbeit zu erreichen halten wir es für Sinnvoll, den Seniorenbeirat in die Geschäftsordnung aufzunehmen und damit zu gewährleisten, dass z.B. mit der Zustellung der Unterlagen der STVV an die Vorsitzende /den Vorsitzenden ein wichtiger Informationsfluss gegeben ist.

08.03.2012 - Änderungs-/Ergänzungsantrag zum TOP 8 der Stadtverordnetenversammlung am 22.03.2012; Antrag der CDU Fraktion "Energiepotenziale der Stadt Lollar nutzen und Bürgerbeteiligung an erneuerbaren Energien ermöglichen".

Antragstext:

Der Magistrat der Stadt Lollar wird beauftragt, mit der Stadt Staufenberg und ggf. weiteren Kommunen eine Kooperation/Beteiligung am Solarpark Staufenberg zu prüfen. Dabei sind insbesondere die Punkte Bürgerbeteiligung, Art der gesellschaftsrechtlichen Beteiligungs- bzw. Kooperationsform und finanzielle Auswirkungen zu berücksichtigen. Die Ergebnisse sind dem Haupt- und Finanzausschuss und der Stadtverordnetenversammlung in der nächsten Sitzungsrunde im April vorzulegen.

Begründung:

Wir bewerten diesen Musterantrag des CDU Landesverbandes, gestellt durch die CDU Stadtfraktion Lollar sehr positiv. In einem ersten, formlosen Informationsgespräch mit Mandatsträgern der Stadt Staufenberg und dem Bürgermeister Gefeller wurde die grundsätzliche Bereitschaft einer Kooperation signalisiert. Auch andere Lumdatalkommunen stehen in den Startlöchern. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass der Mittelhessische Raum, wie durch das RP forciert, im Bereich der erneuerbaren Energien einen hohen Wert besitzt. Im Weiteren sollte dann, basierend auf den Informationen des RP im Energieportal-Mittelhessen, die mögliche Nutzung von Windenergie im Rahmen dieser Kooperation geprüft und vorangetrieben werden.

Eine weitere Begründung erfolgt mündlich.

12.01.2012 - Bauleitplanung der Stadt Lollar; Ausweisung von gewerblichen Bauflächen Interkommunale Kooperation Lollar/Staufenberg

Antragstext:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die erforderlichen Maßnahmen zur Schaffung von Gewerbeflächen im Bereich nördlich von Lollar, zwischen der Landstraße L3475 und der Bahnlinie einzuleiten.

Eine interkommunale Kooperation zwischen den Städten Lollar und Staufenberg ist zu prüfen und nach Ausarbeitung der Modalitäten der Stadtverordnetenversammlung zur Entscheidung vorzulegen.

Begründung:

Die Stadt Lollar verfügt nur über geringe Bauflächen zur Ansiedlung von Gewerbebetrieben. Zur Sicherung und Weiterentwicklung ist die Ausweisung von Baugrundstücken für Industrie und Gewerbe erforderlich; auch unter dem Aspekt der Entwicklung und Sicherung von Arbeitsplätzen für unsere Region.

Als Grundlage zur Fortführung von gewerblichen Nutzungen wird auf die Beurteilung des Regionalplan Hessen 20101 , der für die Stadt Lollar den nördlich Bereich der B3 nennt, verwiesen. Die hierzu planerisch dargestellte Fläche soll als Grundlage zur Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Lollar dienen.

Der gültige Flächennutzungsplan(FNP) der Stadt Lollar weist diese Fläche als "Fläche für die Landwirtschaft aus". Insofern müsste der F-Plan in Anlehnung an den Regionalplan Hessen 2010 geändert, und in einem weiteren Schritt ein Bebauungsplan mit den notwendigen Begleitverfahren erstellt werden.

Der Standort ist unter verkehrstechnischen Gesichtspunkten, mit unmittelbarem Anschluss an die autobahnmäßig ausgebaute B3, aus logistischer, sowie aus Sicht der Erreichbarkeit für zukünftige Beschäftigte und dem öffentlichen Personennahverkehr als optimal einzustufen. Beeinträchtigung für die Bevölkerung z.B. durch Lärmemissionen, oder Verkehrsbelastungen etc. sind nicht zu erwarten.

Die planerische und bauliche Umsetzung sowie die sich anschließende Vermarktung/Verwaltung dieser neu zu entwickelnden Fläche ist geeignet, um in einer Kooperation zwischen den Städten Lollar und Staufenberg durchgeführt zu werden. Die Einzelheiten dieser "Interkommunalen Kooperation" wären in einem Vertrag über die Zusammenarbeit, der Verteilung der Kosten und Erträge etc. zu regeln.

Ziel ist es, die Leistungsfähigkeit und den Standort über die Bildung dieser Kooperation zu stärken, und den Kosten/Nutzeneffekt für beide Städte sowie unserer Region zu optimieren.

02.12.2011 - Berichtsantrag zum Gebäudemanagement der Stadt Lollar

Antragstext:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, dass in der nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzauschusses sowie des Ausschusses für Stadtentwicklung, Naturschutz, Umwelt und Bauen (ggf. in einer gemeinsamen Sitzung) die Verwaltung einen Sachstandsbericht zu den städtischen Liegenschaften abgibt.

Begründung:

Das Gebäudemanagement der Stadt Lollar wurde im Jahr 2006 eingeführt. Eine Stelle wurde vom Bauhof in die Bauverwaltung verlagert mit der Begründung, ein Gebäudemanagement für die städtischen Liegenschaften zu errichten. Der letzte Bericht zum Gebäudemanagement der Stadt Lollar wurde in der 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 24.04.2008 mündlich durch den Bürgermeister gegeben.

Die immensen Mängel am Filterhaus im Lollarer Waldschwimmbad zeigen, dass das Gebäudemanagement nicht greift. Insofern ist zu befürchten, dass auch andere Gebäude Mängel größeren Umfanges aufweisen. Um diesem vorzubeugen soll ein Bericht über die städtischen Gebäude/Liegenschaften gegeben werden. Wenn das Gebäudemanagement funktioniert, sollte dies für die Verwaltung keinen zusätzlichen Aufwand bedeuten und der Bericht kann in der nächsten Sitzungsrunde (evtl.) in einer gemeinsamen Sitzung von HFA und SNUB gegeben werden.

Antrag der SPD Lollar und Bündnis 90/ Die Grünen
25.10.2011 - Beitritt zum Klimaschutzbündnis "100 Kommunen für den Klimaschutz"

Antragstext:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, der Magistrat der Stadt Lollar wird beauftragt, dem Klimaschutzbündnis "100 Kommunen für den Klimaschutz" beizutreten und die Charta zu unterzeichen.

Begründung:

Der Klimawandel ist die große Herausforderung der Gegenwart. Im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie möchten beide Fraktionen, dass die Stadt Lollar aktiv wird, um die natürlichen Lebensgrundlagen, die wirtschaftliche Entwicklung und die Lebensqualität der Bevölkerung nachhaltig zu sichern. Mit dem Projekt der Landesregierung und der "Charta - 100 Kommunen für den Klimaschutz" soll auch in der Stadt Lollar der Grundgedanke "Global denken, lokal handeln" inhaltlich Rechnung getragen.

Mit dem Beitritt zum Klimaschutzbündnis ist folgender Aktionsplan verbunden:

  1. die Erfassung der Kohlendioxyd-Emissionen in der Kommune unter Berücksichtigung von bereits durchgeführten Maßnahmen zum Klimaschutz,
  2. die Erarbeitung eines Konzepts für die Information und Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Ausarbeitung des Aktionsplans,
  3. die Dokumentation beschlossener und zeitlich festgelegter Maßnahmen,
  4. die Bewertung der Emissionsentwicklung im Hinblick auf die durchgeführten Maßnahmen mit Unterrichtung der Öffentlichkeit und gegebenenfalls Aktualisierung des Aktionsplans.

Aus der Sicht beider Fraktionen profitiert die Stadt Lollar in vielerlei Hinsicht von dem Projekt. Neben der Möglichkeit die Kohlendioxyd-Emissionen zu mindern, spart die Kommune auch erhebliches Geld.

Die Bevölkerung kann aktiv am Projekt teilhaben und alle Fraktionen können ihren Einfluss geltend machen. Mittlerweile haben sich 117 Kommunen dem Vorhaben angeschlossen, so zum Beispiel die Gemeinde Buseck, die im Rahmen von "Charta 100 - Kommunen für den Klimaschutz" in nur drei Jahren eine Energieeinsparung von 77.500 Euro und eine Kohlendioxyd-Reduktion von 291 Tonnen erreicht hat.

Fördergelder, ob EU-Projekte (EEEF) oder Masterpläne des Bundesumweltminis-teriums, können durch einen Aktions- und Zeitplan beantragt und abgerufen werden.

In diesem Zusammenhang begrüßen beide Fraktionen den im Januar 2011 erfolgten Beitritt des Zweckverbandes Lollar-Staufenberg (ZLS) zu "100 Unternehmen für den Klimaschutz".

25.10.2011 - Rathaus Lollar:

Der im Zusammenhang mit der Dachsanierung eingetretene Wasserschaden im Rathaus führte zu erheblichen Folgeschäden. Mehrfach wurden Fragen zu Haftung bzw. zum Versicherungsschutz aufgeworfen. Hierzu folgende Anfrage:

Ich bitte um Informationen über das Ergebnis zur angekündigten Überprüfung, in welcher Art und Weise die Interessen der Stadt als Bauherr und Auftraggeber gegenüber der Bauleitung und der ausführenden Baufirma gewahrt wurden.

Im Haushalt wurde für das Jahr 2011 ein Ertrag aus der Versicherungserstattung "Wasserschäden Rathaus" in Höhe von 150.000€ (Produkt 57.3.20) eingeplant. Welche aktuellen Entwicklungen gibt es hierzu?

06.10.2011 - Berichtsantrag zum Gebäudemanagement der Stadt Lollar

Antragstext:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, dass in der nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzauschusses sowie des Ausschusses für Stadtentwicklung, Naturschutz, Umwelt und Bauen (ggf. in einer gemeinsamen Sitzung) die Verwaltung einen Sachstandsbericht zu den städtischen Liegenschaften abgibt.

Begründung:

Das Gebäudemanagement der Stadt Lollar wurde im Jahr 2006 eingeführt. Eine Stelle wurde vom Bauhof in die Bauverwaltung verlagert mit der Begründung, ein Gebäudemanagement für die städtischen Liegenschaften zu errichten. Der letzte Bericht zum Gebäudemanagement der Stadt Lollar wurde in der 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 24.04.2008 mündlich durch den Bürgermeister gegeben.

Die immensen Mängel am Filterhaus im Lollarer Waldschwimmbad zeigen, dass das Gebäudemanagement nicht greift. Insofern ist zu befürchten, dass auch andere Gebäude Mängel größeren Umfanges aufweisen. Um diesem vorzubeugen soll ein Bericht über die städtischen Gebäude/Liegenschaften gegeben werden. Wenn das Gebäudemanagement funktioniert, sollte dies für die Verwaltung keinen zusätzlichen Aufwand bedeuten und der Bericht kann in der nächsten Sitzungsrunde (evtl.) in einer gemeinsamen Sitzung von HFA und SNUB gegeben werden.

12.06.2011

Antragstext:

Die SPD Fraktion beantragt, dass zukünftig bei den Urnenrasengräbern eine Doppelbelegung möglich ist.

Begründung:

Die Urnenrasengräber stoßen in der Odenhäuser Bevölkerung auf positive Resonanz. In mehreren Gesprächen wurde die Frage nach einer möglichen Doppelbelegung gestellt, die Friedhofssatzung sieht dies nicht vor. Dies sollte umgehend geändert werden.

02.06.2011

Antragstext:

Die SPD-Fraktion beantragt schriftliche Auskunft über die Pachterträge der Stadt Lollar für das Kalenderjahr 2010, untergliedert nach:

  • Stadtteil
  • Geländebezeichnung
  • Ursprungsabschluss mit qm-Nennung sowie Datum des Vertrages
  • Laufzeit
  • Seitherige Erweiterungen des Vertrages mit qm-Nennung
  • Ertragshöhe jährlich
  • Möglichkeiten von weiteren qm-Zuordnungen innerhalb des Vertrages

24.01.2011

Antragstext:

Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Magistrat, umgehend Hinweisschilder zum Zugang des Kindergartens Albert-Schweitzer-Straße Ecke Gießener Straße/Im Boden anzubringen.

Begründung:

Die offizielle Adresse des Kindergartens ist irreführend, da das Gelände des Kindergartens über die Albert-Schweitzer-Straße nicht betreten werden kann. Lieferanten, Paketzusteller und Vertreter stehen oft vor dem verschlossenen Tor. Häufiger ist es schon vorgekommen, dass Pakete über den Zaun geworfen wurden. Hier muss umgehend Abhilfe geschaffen werden. Sinnvoll erscheint eine umgehende Ausschilderung für den Zuliefer- und Besucherverkehr von der Straßeneinmündung Gießener Straße/Im Boden.

29.09.2010

Antragstext:

Die Stadt Lollar unterstützt die BOB-Aktion des Polizeipräsidiums Mittelhessen zur Kampagne gegen Alkohol am Steuer. Der Magistat wird gebeten, entsprechende Vorschläge zur Unterstützung dieser Aktion in der nächsten HFA-Sitzung vorzustellen.

Begründung:

BOB ist eine Aktion des Polizeipräsidiums Mittelhessen im Rahmen des Projekts "Verkehrssicher in Mittelhessen" welches mit einer Vielzahl von präventiven Maßnahmen die Verkehrssicherheit erhöhen soll. Es richtet sich vorwiegend an junge Menschen im Straßenverkehr und hat das Ziel der Reduzierung von schweren Unfällen unter Alkoholeinfluss. Nähere informationen sind unter www.aktion-bob.de im Internet abrufbar.

Die SPD-Fraktion hält diese Kampagne für sinnvoll, da jeder vierte Unfall mit Personenschaden von jungen Autofahrern im Alter zwischen 18 und 24 Jahren verursacht wird, davon über 30 % unter Alkoholeinfluss. Durch Aufklärung dafür zu sorgen, dass die Statistik sinkt, hält die SPD-Fraktion für außerordentlich wichtig.

08.09.2010

Antragstext:

Die Verwaltung wird beauftragt einen Mandatsträger-Informationsdienst einzurichten. Dieser Dienst soll jedem Mandatsträger durch eine geschützte Benutzerkennung zugänglich sein.

Dieser Informations- bzw. Sitzungsdienst sollte folgende Inhalte zur Verfügung stellen.

  • Sitzungskalender
  • Aktuelle Vorlagen
  • Pläne/Skizzen
  • Protokolle (Ausschüsse, Stadtverordnetenversammlung und Ortsbeiräte)
  • Suchfunktion (Stichwort suche)

Ziel soll es sein, diesen Sitzungsdienst spätestens zum Beginn der nächsten Legislatur aufzunehmen.

Begründung:

Papierlose Zugriffsmöglichkeiten und Übermittlungen sind in heutigen IT-gestützten Infosystemen längst Standard. In Erweiterung des § 9(3) der GO der STVO und der Ausschüsse der Stadt Lollar sollten für Mandatsträger die Möglichkeiten erheblich verbessert werden. Ein Vorhalten und Aufbewahren von zum Teil erheblichem Papiervolumen könnte so vorgebeugt werden. Insbesondere für eine Recherche zurückliegender Beschlüsse und bei Plänen und Skizzen oder Unterlagen größeren Umfangs. Hierbei ist eine Suchfunktion sinnvoll, die das Finden eines Beschlusses aus früheren Legislaturen erleichtert. Mandatsträgern ohne IT-Möglichkeiten können die Unterlagen weiterhin seitens der Verwaltung auf Papierbasis übermittelt werden. Der Landkreis Gießen und andere Kommunen haben dies bereits in unterschiedlichsten Formen umgesetzt.

12.12.2009

Antrag:

Der Magistrat/die Verwaltung der Stadt Lollar wird beauftragt, für die Sanierung der Toilettenanlage vor der Kegelbahn und der Erneuerung der Außentür zur Kegelbahn im Schwimmbadcafé Lollar, die Kosten und möglichen Sanierungsvarianten zu ermitteln und dem SNUB-Ausschuss zur weiteren Beratung vorzulegen.

Begründung:

Die Toilettenanlage ist dringend renovierungsbedürftig. Bei bestimmten Wetterlagen entsteht unzumutbarer Geruch. Es sollte dabei überprüft werden, ob die Urinale und Kabinen im bisherigen Umfang nötig sind.

Die jetzige Außentür führt im Winter zur starken Auskühlung im Flur und in der Toilette. Sicherlich kann der Einbau einer neuen Außentür auch zu energetischen Einsparungen führen.

Hierzu ist es sinnvoll eine Ortsbegehung mit dem Vorstand des Kegelvereins Gut Holz Lollar durchzuführen.